Hilfe!! Hartz4

Aktuelle Beiträge rund um Hartz4 und andere soziale Themen!



Dieser Beitrag wurde am 6. Februar. 2012 in der Kategorie News, Urteile veröffentlicht.
Verfolge diesen Beitrag über RSS 2.0 Feed. Du kannst ein Kommentar hinterlassen, oder Trackback setzen.

Wenn man erstmal eine Weile Hartz IV erhalten hat, dann flattert einem oftmals ein Brief vom Arbeitsamt ins Haus, der einen dazu auffordert, einen sogenannten 1 Euro Job anzunehmen. Denn der Gedanke hierbei ist, dass man ja eine Leistung vom Staat erhält und so möchte dieser natürlich auch, dass man möglichst eine Gegenleistung erbringt. Die nimmt in diesem Fall eben die Form eines 1 Euro Jobs an. Und während manche Empfänger von Hartz IV diese Maßnahme gut heißen, weil sie so endlich produktiv tätig sein können und dies ihnen so etwas wie einen normalen Berufsalltag ermöglicht, finden viele es auch eine wahre Zumutung für 1 Euro zu jobben. Doch nun fragen sich viele natürlich, ob man da als Hartz IV Empfänger überhaupt eine Wahl hat oder ob man den Job in der Tat annehmen muss.

Einspruch einlegen ist möglich

Grundsätzlich lässt sich dabei sagen, dass es sich bei der Annahme eines 400 Euro Jobs nicht um eine freiwillige Sache handelt. Dies bedeutet also, dass es durchaus zu Leistungskürzungen kommen kann, wenn man den 1 Euro Job einfach ohne Grund verweigert oder vielleicht einfach gar nicht erst antritt. Das heißt jedoch nicht, dass man sich als Hartz IV Empfänger gar nicht wehren kann. Denn man kann aus diversen Gründen schriftlich beim Arbeitsamt Einspruch einlegen. So kann man sich zum Beispiel schriftlich um die Tätigkeitsbeschreibung bemühen und diese kann man dann im einzelnen ablehnen. Ebenso muss man sich natürlich nicht an strafbaren Handlungen beteiligen. Auch Gesundheitsgründe können gegen das Ausüben eines solchen Jobs sprechen. Doch man sollte sich genau über die Rechtmäßigkeit des Einspruchs informieren, bevor man den Job verweigert.

Ein Beitrag von .

Verfolge diesen Beitrag über RSS 2.0 Feed. Du kannst ein Kommentar hinterlassen, oder Trackback setzen.

Kommentar Schreiben

Du mußt eingeloggt sein um ein Kommentar zu schreiben.