(openPR) - Anlässlich ihres heutigen Treffens in Berlin haben die 69 Optionskommunen und der Deutsche Landkreistag (DLT) gemeinsam deutlich gemacht, dass im Zuge der laufenden Beratungen über die Neuorganisation von Hartz IV das Ziel der Leistungen aus einer Hand nicht aufgegeben werden dürfe und kommunale Gestaltungsspielräume gewährleistet werden müssten. Zudem sei bei der anstehenden Neuausrichtung der Arbeitsmarktinstrumente wichtig, kreative und flexible Ansätze bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen nicht zu hemmen, sondern zu ermöglichen. Hier versuche der Bund, bei der Reform des Instrumentenkastens die für die Langzeitarbeitslosen dringend erforderlichen Gestaltungsspielräume zu beschränken.
Landrat Dr. Jörg Mielke (Osterholz) sagte aus Sicht eines betroffenen Optionskreises: „In Anbetracht von 7 Mio. Menschen, die von Hartz IV leben, müssen wir alle Möglichkeiten nutzen, die vielschichtigen sozialen Problemlagen von Langzeitarbeitslosen zu lösen, um sie wieder fit für den Arbeitsmarkt zu machen. Hier hat die bisherige Generalklausel ein flexibles Instrumentarium für den leider oft schwierigen Einzelfall geliefert. Insbesondere gilt das dann, wenn bei komplizierten Vermittlungshemmnissen Instrumente kombiniert oder abgewandelt werden müssen. Das will der Bund nun deutlich einschränken. Die Folge wäre, dass Betroffene nicht optimal gefördert werden könnten. Damit würde die Arbeit von Optionskommunen und Arbeitsgemeinschaften erheblich erschwert und es käme zu einer Verschlechterung der Eingliederung zu Lasten der Betroffenen. Das kann und darf nicht sein!“
Vor dem Hintergrund der laufenden Diskussion um die Neuorganisation der Hartz IV-Verwaltung erneuerten die Landkreise zudem ihren Lösungsvorschlag, jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt die Möglichkeit zu geben, Hartz IV in alleiniger Verantwortung wahrzunehmen. „Diesen Kompromiss sollte man anstreben und den interessierten Kreisen und Städten eine eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung anbieten, um lokale Arbeitsmarktpotenziale noch besser heben zu können“, so DLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke.
Landrat Claus Schick (Mainz-Bingen), dessen Landkreis in einer Arbeitsgemeinschaft mit der örtlichen Arbeitsagentur zusammenarbeitet, ergänzte, dass durch eine solche Erweiterung der Option für alle interessierten Kommunen die Chance zu einer entscheidenden Systemverbesserung bestehe. „In vielen Landkreisen, die in Arbeitsgemeinschaften engagiert sind, bestehen aufgrund der bisherigen Erfahrungen große Sympathien, das SGB II in Zukunft alleinverantwortlich umzusetzen. Man sollte diese kommunale Verantwortungsbereitschaft nicht brach liegen lassen, sondern ernst nehmen und aktivieren. Es ist ein Vorteil, wenn alle Hartz IV-Leistungen von einem Träger aus einer Hand erbracht und damit ganzheitliche Lösungen für die Arbeitslosen ermöglicht werden.“






















