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Dieser Beitrag wurde am 19. Juni. 2008 in der Kategorie Allgemein veröffentlicht.
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Die gestern von der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlichte Studie zeigt, dass in den Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften die Integration in Beschäftigung besser gelingt als bei den so genannten zugelassenen kommunalen Trägern (Optionskommunen). Die aktuelle Broschüre zeigt die Eingliederungserfolge der Arbeitslosen und Hilfebedürftigen nach einem Monat. Es lässt sich auf der Basis der veröffentlichten Statistiken feststellen, dass bei längerfristiger Betrachtung die Ergebnisse noch deutlicher bestätigt werden. Nach drei bzw. sechs Monaten liegen die Eingliederungserfolge im Durchschnitt statt bei 4 Prozent bei rund 8-9 Prozent bzw. bei 12-13 Prozent. Hierbei ist die Zunahme bei den getrennten Trägerschaften am stärksten und bei den zugelassenen kommunalen Trägern am geringsten.

Entsprechend dem grundlegenden Anliegen des SGB II wird es in der weiteren Diskussion um die verfassungskonforme Neuordnung der Grundsicherungsstellen darauf ankommen, welches System am besten die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bei der Aufnahme von Erwerbstätigkeit unterstützt.

Die vorgelegten Zahlen basieren auf den offiziellen Statistiken zur Arbeitslosigkeit, Grundsicherung und Beschäftigung. Die Auswertemethode ist ein etabliertes, von der Bundesagentur für Arbeit (BA) seit Jahren genutztes Standardverfahren. Die Ergebnisse werden im öffentlichen und wissenschaftlichen Raum regelmäßig genutzt. Die Zahlen sind somit als solide und den wissenschaftlichen Standards entsprechend anzusehen.

Alle Zahlen, Daten und Fakten, die der Studie zugrunde liegen, können im Internet eingesehen und für Überprüfungen verwendet werden.

Es sind dieselben Zahlen, die auch den Forschungsinstituten für die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen über die Wirksamkeit der unterschiedlichen Grundsicherungsstellen zur Verfügung gestellt wurden. Die BA geht davon aus, dass alle an den Zahlen interessierten Kreise bei ihren Analysen zu vergleichbaren Ergebnissen gelangen.

Die Daten und weitere detaillierte Informationen im Methodenbericht der Statistik der Bundesagentur für Arbeit „Übergänge von Arbeitslosen und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Nürnberg, 2008“ finden Sie unter:

http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/000200/html/sgb2/bmas/uebergaenge/index.shtml

Quelle: Presse Info 030 vom 19.06.2008 der Bundesagentur für Arbeit

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