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Dieser Beitrag wurde am 24. Juli. 2008 in der Kategorie Allgemein, von den Parteien veröffentlicht.
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(openPR) - In jüngster Zeit sind Fehlinformationen zur Energiekostenproblematik verbreitet worden.So verlautbarte die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel (CDU), in der BILD am Sonntag, dass die Stromkosten von Hartz IV-Betroffenen voll vom Staat übernommen würden.

Tatsächlich sind im Eckregelsatz für einen alleinstehenden Hartz IV-Empfänger für Haushaltsstrom lediglich 16,15 Euro/Monat vorgesehen. Beim günstigsten Stromtarif von Vattenfall in Hamburg reicht dies für kaum 700 kWh/Jahr. Laut empirischer Erhebung der Energieagentur in NRW liegt der durchschnittliche Verbrauch eines Single-Haushalts jedoch bei 2.000 kWh/Jahr.

Unrealistisch und zur sozialrechtlichen Problemlösung gänzlich ungeeignet ist die Vorstellung des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) e.V., durch Energieberatung und -einsparungen die drastische Unterversorgung von Leistungsberechtigten ausgleichen zu können. Haarsträubend wird es, wenn für diese Energieberatung auch noch dienstverpflichtete Ein-Euro-Jobber eingesetzt werden.

Eine seriöse Engergieberatung, wie sie vor der Privatisierung der kommunalen Stromanbieter für alle Haushalte angeboten wurde, ist sinnvoll und wünschenswert. Die sozialrechtliche Energiekostenproblematik läßt sich grundsätzlich jedoch nur lösen, wenn die tatsächlichen Kosten für Haushaltsstrom ebenfalls im Rahmen der Kosten für die Unterkunft (KdU) übernommen werden

Pressemitteilung von: DIE LINKE. Landesverband Hamburg - AG Arbeit und Armut

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