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Dieser Beitrag wurde am 7. November. 2008 in der Kategorie aus der Presse veröffentlicht.
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Schon zum zweiten Mal in Folge droht Landkreisen und kreisfreien Städten eine Belastung in Milliardenhöhe. Der Deutsche Landkreistag (DLT) wies heute darauf hin, dass allein für 2009 mit einer Mehrbelastung von 1,6 Mrd. Euro gerechnet werden muss, nachdem die Kommunen 2008 mit 1,15 Mrd. Euro zusätzlich belastet wurden. Der Grund liegt in der Formel zur Berechnung der Beteiligung des Bundes an den kommunalen Kosten für Unterkunft und Heizung, die statt auf die Energiekostenexplosion auf die Zahl der Hartz IV-Haushalte abstellt.

Das große Problem besteht darin, dass sich die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung seit Einführung der Formel anders entwickeln, als die Zahl der Hartz IV-Haushalte, auf die das Gesetz abstellt. In dem für die Bundesbeteiligung 2008 relevanten Zeitraum sind die Kosten um über 8% gestiegen, während die Zahl der Hartz IV-Haushalte um 4% gesunken ist. Für die nun festzusetzende Bundesbeteiligung 2009 bleiben die Kosten konstant, aber die Zahl der betroffenen Haushalte sinkt um 4,5%.

Deshalb wurde die Bundesbeteiligung zulasten der Landkreise und kreisfreien Städte für das Jahr 2008 um 1,15 Mrd. Euro zu niedrig angesetzt. Für das Jahr 2009 droht sogar eine weitere Mehrbelastung von 1,6 Mrd. Euro. Insgesamt treffen die Kommunen damit binnen zwei Jahren 2,8 Mrd. Euro Mehrbelastungen wegen der fehlerhaften Formel. Der Bundesrat wird über die Höhe der Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung am morgigen Freitag, den 7.11.2008 beraten.

Zum Hintergrund:
Bei Einführung von Hartz IV stellte die Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern ein großes Problem dar. Deshalb wurde zunächst den Kommunen die Tragung der Kosten für Unterkunfts- und Heizkosten zugeordnet. Streitig war über Jahre, in welcher Höhe sich der Bund finanziell beteiligen musste. Für die Jahre 2005 und 2006 wurde der vorläufige Satz von 29,1% festgeschrieben. Im Jahr 2007 wurde dann der politische Kompromiss gefunden, dass ausgehend vom bundesdurschnittlichen Satz von 31,8% mit Sonderquoten für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz für 2007 ein Automatismus weitere Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern in dieser Frage vermeiden sollte. Hierfür wurde eine Formel gefunden, die sich an der Entwicklung der Zahl der Hartz IV-Haushalte (Bedarfsgemeinschaften) orientiert.

Pressemitteilung von Der Deutsche Landkreistag vom 6. November 2008

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Ein Kommentar

  1. Hanebeck
    kommentiert am 15. März 2010 um 14:09 | Permalink

    Hi,
    bei uns werden die Berechnung für HarzIV Satz (Bedarf)nur bei ca.2.200 für 6 Personen berechnet.
    In Wirklichkeit liegt er bei 2.600 Euro.
    Beim 400 Euro Job werden 270 statt 240 Euro berechnet.

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