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Dieser Beitrag wurde am 2. Dezember. 2008 in der Kategorie Allgemein veröffentlicht.
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Durch kurzfristige Schwierigkeiten im Software-Bereich kommt es bei Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) an so genannte Dritte zu Zuordnungs-Schwierigkeiten in Buchhaltungen.

Betroffen sind Zahlungen der ARGEn, die beispielsweise direkt an Vermieter oder Versorgungsunternehmen gehen. Dabei wird unter bestimmten Umständen der Verwendungszweck (wie etwa eine Kundennummer) nicht angegeben, so dass der Empfänger die Summe nicht zuordnen kann.

Überweisungen an Arbeitslosengeld II-Bezieher sind nicht betroffen.

Betroffene können sich bei der Zuordnung der Zahlungen von der ARGE unterstützen lassen. Zahlreiche Unternehmen, vor allem Immobilienverwaltungen, werden direkt angesprochen.

Der Fehler soll bis zum 12. Dezember behoben sein.

Quelle: Presse Info 074 vom 28.11.2008 der Bundesagentur für Arbeit

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