Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat nach dem Urteil des Bundessozialgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder und Jugendliche dringend eine Ausweitung der Schulbedarfssätze angemahnt. „Der Schulbedarf für Jugendliche muss auch in der Oberstufe gezahlt werden. Die Öffnungsklausel für außergewöhnlichen Bedarf muss es wie bei der Sozialhilfe auch beim Arbeitslosengeld II geben. Und die Regelsätze müssen zumindest für die Kinder auf neue Grundlagen gestellt und erhöht werden“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Elke Hannack.
Im Zuge der Hartz-Reformen waren die Regelsätze für Kinder und Jugendliche zum Teil um mehr als zehn Prozent gekürzt worden. Das Bundessozialgericht hatte am Dienstag geurteilt, dass das vom Arbeitslosengeld II abgeleitete Sozialgeld für Kinder nicht verfassungskonform sei.
„ver.di begrüßt die Entscheidung des Bundessozialgerichts ausdrücklich“, sagte Hannack. Betroffene und ihre Verbände hätten im Rahmen von Kampagnen wie „Reiches Land – arme Kinder“ bereits frühzeitig auf die wachsende Kinderarmut hingewiesen. Nach den Kommunen hätten in der Folge auch Bund und Länder für 2009 die Kürzungen von 2005 zum Teil wieder zurückgenommen, um so der drohenden juristischen Niederlage zuvorzukommen. Allerdings greife das beschlossene ‚Schulbedarfspäckchen‘ ebenso zu kurz wie die zehnprozentige Regelsatzanhebung für Schulkinder ab Juli 2009.
„Um den Familien dauerhaft dabei zu helfen, aus der Armut herauszukommen, muss ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn her“, betonte Hannack.
Pressemitteilung vom ver.di-Bundesvorstand am 28.01.2009
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