Eine Zwickauerin, der die Zahlung der Kosten der Unterkunft eingestellt
wurde, war Mitte des Monats mittellos. Deshalb wandte sie sich an den Verein:
Gegenwind e.V. Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau. Der organisierte 2
Beistände, die bei der ARGE ihre Forderung nach schneller Hilfe unterstützen sollten.
Nachdem der Termin beim Sachbearbeiter zu keinem Erfolg geführt hat, nicht
einmal ein Lebensmittelgutschein wurde angeboten, wandte man sich an den
stellvertretenden Geschäftsführer. Der leitete offensichtlich
die Anfrage an den Geschäftsführer weiter. der Geschäftsführer bat die
Kundin zu sich ins Büro, allerdings ohne Beistand. Verständlicherweise
bestand die Kundin auf ihren Beistand.
Daraufhin erklärte der Geschäftsführer, dass er mit diesen Beiständen nicht spreche.
Er braucht keine Beistände. Schließlich könnte man ihm vertrauen und bei dem Gespräch wäre auch noch die Justitiarin der ARGE anwesend.
In § 13 SGB X, Bevollmächtigte und Beistände ist klar geregelt, dass ein
jeder Bürger das Recht auf Beistand im Amt hat. Über dieses Gesetz versucht
sich der Geschäftsführer hinwegzusetzen und installiert sein eigenes Recht, indem er
Beistände für sich ausschließt. An dieser Stelle wäre auch zu hinterfragen,
wie dann die übrigen Gesetze eingehalten werden, wenn schon hier mit klarer
Aussage ein Gesetz ignoriert und eine dringend gebotene Hilfe verweigert
wird.
Quelle: Gegenwind e.V. Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau
Schillerstraße 8
08371 Glauchau























Ein Kommentar
Dies ist wohl nicht nur in Zwickau der Fall, ebenfalls in Bremerhaven wird einem Geraten sich Kriminäl zu betätigen oder ins Gefängnis gehen. Soweit ist also das Amt, hilfe bekommt nur der Reiche.
Tarifwelt.net