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Dieser Beitrag wurde am 8. Juni. 2008 in der Kategorie Allgemein veröffentlicht.
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Höhe der monatlichen Regelleistungen beim ALG II Seit 1. Juli 2007

  • Alleinstehende / Alleinerziehende – 347 Euro
  • Partner – 312 Euro
  • Kinder ab Vollendung des 14. Lebensjahres – 278 Euro
  • Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres – 208 Euro

Höhe der monatlichen Regelleistungen beim ALG II ab 1. Juli 2008

  • Alleinstehende / Alleinerziehende – 351 Euro
  • Partner – 316 Euro
  • Kinder ab Vollendung des 14. Lebensjahres – 281 Euro
  • Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres – 211 Euro

 

Die Regelleistung soll laufende und einmalige Bedarfe pauschaliert abdecken.

Im Einzelnen umfasst sie in etwa folgende Bedarfe:
– Nahrung, Getränke, Tabakwaren ca. 38%
– Bekleidung, Schuhe ca. 10%
– Wohnung (ohne Mietkosten), Strom ca. 8%
– Möbel, Apparate, Haushaltsgeräte ca. 8%
– Gesundheitspflege ca. 4%
– Verkehr ca. 6%
– Telefon, Fax ca. 6%
– Freizeit, Kultur ca. 11%
– Beherbergungs- & Gaststättenleistungen ca. 3%
– sonstige Waren und Dienstleistungen ca. 6%

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