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Dieser Beitrag wurde am 29. April. 2012 in der Kategorie News veröffentlicht.
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Derzeit kocht das Thema Betreuungsgeld und Hartz IV hoch. Jetzt meldet sich zu diesem Thema die katholische Kirche in Deutschland zu Wort. Sie lehnt die geplante Anrechnung des Betreuungsgelds auf Hartz-IV-Leistungen ab. Das wird den Menschen hierzulande nicht gefallen.

Demnach scheine es „problematisch, wenn der Eindruck entsteht, dass die Erziehungsleistung armer Familien weniger gewürdigt wird als diejenige finanziell besser gestellter Familien”, so der Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst in einem Interview mit der „Passauer Neuen Presse”. Der Bischof ist Vorsitzender der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz. „Die Erziehungsleistung von Eltern zu würdigen und zu unterstützen ist ein wichtiger Beitrag für die Zukunft unserer Gesellschaft und kein Fehlanreiz, wie dies in der gegenwärtigen Diskussion manchmal dargestellt wird”, so Tebartz-van Elst weiter.

Zuletzt wurde in der Presse immer wieder berichtet, dass sich die schwarz-gelbe Koalition darauf geeinigt habe, dass man das Betreuungsgeld auch an Hartz-IV-Empfänger zahlen wolle. Allerdings sollen die Leistungen dann in voller Höhe von der Hartz-IV-Leistung abgezogen werden. Diese Pläne wurden bislang aber weder von dem für Hartz IV zuständigen Arbeitsministerium noch vom Familienministerium, das den Gesetzentwurf schreiben soll, bestätigt. Beide Ministerien verweisen darauf, dass man an dem Gesetzentwurf arbeite, diese Arbeiten aber noch nicht abgeschlossen seien.

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