Bund und Länder machen Geschäft zulasten der Kommunen
Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat Bund und Länder massiv aufgefordert, bei der Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger kein Geschäft zulasten Dritter zu machen. Bestürzt hat Verbandspräsident Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz) die Verabredungen der Länder mit dem Bund im Vermittlungsausschuss zur Kenntnis genommen, nach der künftig trotz erwiesenermaßen steigender Wohnkosten die Bundesbeteiligung absehbar sinken werde: „Ich bin entsetzt über die Verabredung, die finanzielle Beteiligung des Bundes ganz nebenbei zu verändern und damit die Kommunen finanziell zu übervorteilen. So haben wir nicht gewettet, als man im Zuge der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe die kommunale Ebene eigentlich finanziell entlasten wollte.“
Der Bund beteiligt sich an den kommunalen Kosten für Unterkunft und Heizung mit derzeit durchschnittlich knapp 30% pro Jahr. Die – derzeit zeitlich befristete – gesetzliche Regelung über eine jährliche Anpassung war in der Vergangenheit heftig kritisiert worden, weil sie nicht an den tatsächlichen Ausgaben anknüpft, sondern an der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften.
Dies führe für das laufende Jahr nach den vorliegenden Zahlen bereits zu einem finanziellen Verlust der Kommunen von ca. 1,1 Mrd. €. „Während die Anzahl der Haushalte der Hartz IV-Empfänger geringfügig abnimmt, bleiben die kommunalen Kosten nahezu konstant. Dies liegt an den steigenden Energie- und Nebenkosten. Allein innerhalb des letzten Jahres sind die durchschnittlichen Wohnkosten pro Haushalt von 299 auf 320 € angestiegen. Dieser Trend wird sich fortsetzen“, so Duppré.
Durch die jetzt getroffene Verabredung, die in einem Schnellverfahren ins Gesetz gebracht werden soll, werde diese für die Kommunen nachteilige Regelung auf Dauer festgeschrieben. „Folge dessen ist, dass die eigentlich für 2010 vorgesehene Prüfung der Regelung umgangen wird. Für die Kommunen bedeutet das im kommenden Jahr nach Aussage des Verbandspräsidenten voraussichtlich einen weiteren Verlust von 400 Mio. €. „Auf Jahressicht sprechen wir also von einem Finanzvolumen von 1,5 Mrd. €, die vor Ort etwa für den Ausbau von Krippenplätzen oder die Investitionsförderung fehlen“, machte Duppré deutlich.
Der Deutsche Bundestag will den Gesetzentwurf noch in dieser Woche, der Bundesrat am 4.7.2008 abschließend behandeln. „Es ist völlig inakzeptabel, dass eine so wichtige Regelung von Bundestag und Bundesrat binnen Wochenfrist ohne ausführliche parlamentarische Beratung durchgewunken werden soll. Der Bund überlässt das Risiko für steigende Kosten zur Alimentierung der Langzeitarbeitslosigkeit allein den Kommunen. Während sich der Bund in der Sozialhilfe mit rd. 200 Mio. zusätzlich beteiligt, spart er bei Hartz IV ca. 1,5 Mrd. € ein. Das muss unbedingt korrigiert werden“, so Duppré abschließend.
Pressemitteilung “Deutscher Landkreistag” vom 24.06.2008




