Wer innerhalb der letzten zwei Jahre ein Jahr versicherungspflichtig (- in Deutschland) gearbeitet hat, kann einen Antrag auf Arbeitslosengeld I stellen. Dabei muss beachtet werden, dass man sich drei Monate vor Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit Arbeitssuchend meldet. Drei Tage vor Beschäftigungsende muss dann die Arbeitslosenmeldung (- persönlich) erfolgen. Die Bauarbeiter melden sich eigentlich nur wegen des „Stempelns“ über die Winterzeit (- diese nur ein paar Monate beträgt) – und beginnen danach im Normalfall wieder beim gleichen Arbeitgeber.
Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen
Wer bereits das Arbeitslosengeld I zu Ende gehen sieht, sollte rechtzeitig einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (- Hartz4) stellen. Wer sich nicht sicher ist, ob überhaupt ein Anspruch besteht, kann sich vor Antragsstellung erst einmal ausführlich beraten lassen. Hier errechnen die Kollegen der Hartz4-Stelle anhand der angegebenen Daten, ob – und wie viel Anspruch bestehen würde. Sollte der Anspruch beim Wohngeldamt mehr sein, wird dort der Antrag auf „Wohngeld“ gestellt (- da Arbeitslosengeld II immer die letzte Distanz ist – und erst alle vorrangigen Ansprüche ausgeschöpft werden müssen).
Man muss sich mit Hartz4 nicht schämen
Wer im Hartz4-Leistungsbezug ist muss sich allerdings nicht schämen (- solange er wahrheitsgemäße Angaben gemacht hat – und den Staat nicht schamlos ausnutzt)! Dafür sind wir letztendlich ein Sozialstaat – und jeder der unverschuldet in Not gerät, sollte auch diese Hilfe ohne Scham (- aber mit ein bisschen Dank) annehmen. Niemand ist vor der Arbeitslosigkeit „abgesichert“, das sollten sich immer alle vor Augen führen!




