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Dieser Beitrag wurde am 28. Januar. 2012 in der Kategorie Allgemein, neulich bei der Arge ... veröffentlicht.
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Wer Hartz VI so langsam wirklich satt ist, aber leider keinen gesicherten Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt finden kann, der hat sicherlich schon mal mit dem Gedanken der Selbstständigkeit gespielt. Doch bei so einer Existenzgründung gibt es natürlich so Einiges zu bedenken, denn das Risiko kann im Einzelfall doch auch sehr groß ausfallen. Und als armer Hartz VI Empfänger hat man ja meist kaum ein dickes Polster, auf welches man im Zweifel zurückfallen kann. Daher ist es also wichtig, vorher einen genauen Business Plan aufzustellen und die anfänglichen Investitionen genau zu überdenken. Will man den Weg aus dem Hartz IV durch die Selbstständigkeit schaffen, so ist es sehr hilfreich, wenn man dazu die Hilfe einer professionellen Beratungsstelle zu diesem Thema in Angriff nimmt. Diese gibt es in vielen Städten bereits kostenlos.

Den Schritt in die Selbstständigkeit genau überlegen

Doch bevor man der Beratungsstelle seinen Plan überhaupt vorlegt, sollte man selbst das eigene Businessmodel schon einmal genauer hinterfragen. Denn die Idee mag noch so gut sein, wenn sie viel Geld kostet, dann sollte man davon als Hartz VI Empfänger eher Abstand nehmen. So empfiehlt sich zum Beispiel keine Existenzgründung, bei der der Hartz VI Empfänger gleich ein eigenes Restaurant eröffnen will oder gar eine ganze Fabrik braucht. Ebenso sollte man prüfen, ob man genug Fachwissen für die angestrebte Selbstständigkeit besitzt oder sonst auch gerne Weiterbildungen zum Thema besuchen. Es gibt jedoch auch bestimmte Existenzgründungsformen, die sich für Hartz IV Empfänger besonders eignen: Dies ist zum Beispiel ein kleines Reinigungsunternehmen oder auch die freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer.

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