Das Problem mit der neuen Tapete für das Kinderzimmer hat sich vermutlich gelöst, denn mein Bescheid über Hartz 4 ist von der ARGE gekommen.
Unter Berücksichtigung aller Vereinfachungen habe ich nun den kompletten Bescheid in meinen Händen. Insgesamt halte ich nun 25 Seiten in der Hand, die kostengünstig in 4 Briefumschlägen verschickt worden sind. Damit könnte ich gleich tapezieren, denn ich verstehe nur Bahnhof, kapiere vor lauter Berechnungen, Berechnungsgrundlagen, Bedarfsfeststellungen, erhöhter Bedarfsberechnung absolut nichts mehr.
Was bekomme ich denn nun? Muss doch irgendwo stehen?
Der Anruf beim Fallmanager klärt einiges. Er ist 1. für 3 Wochen in Urlaub hat 2. nur eine Notvertretung, weil die Vertretung krank ist und in meinem Bescheid würde 3. alles Stehen, was ich wissen müsste. Gut und wo steht das mit dem Zuschuss zum Kindergarten, frage ich.
Den Zuschuss zum Kindergarten muss ich gesondert beantragen, aber nicht bei der ARGE, sondern beim Jugendamt, denn so ganz ist nicht alles in einer Hand. So wie das mit dem Kindergeld, das bekomme ich von der Kindergeldkasse und das wird natürlich als Einkommen berücksichtigt.
So ist das also, was ich von der einen Kasse bekomme, behält die andere ein, merkwürdig und unverständlich. Und wie ist das mit dem Zuschuss zum Kindergarten. Wenn es im Kindergarten Essen gibt und dafür ein Teil der Gebühren erhoben wird, bekomme ich dafür nichts, denn ich würde ja das Essen des Kindes zu Hause sparen. Super, die berechnen 5 € pro Tag für eine Mahlzeit, soviel hat das Essen des Kindes zu Hause bestimmt nicht gekostet.
Aber den Rest der Kindergartengebühr bekomme ich dann vom Jugendamt, wurde mir versichert. Ich solle den Bescheid mitnehmen, damit ich mein Einkommen nachweisen kann und dann den Bescheid vom Jugendamt bei der ARGE vorlegen, damit diese prüfen kann, welcher Anteil dann von Hartz IV als Einkommen abgezogen werden muss.




