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Dieser Beitrag wurde am 14. Oktober. 2010 in der Kategorie Allgemein, Urteile, aus der Presse, neulich bei der Arge ..., von den Parteien, von der Regierung veröffentlicht.
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Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die Vorschläge von Bundesarbeitsministerin von der Leyen zur Reform der Hartz IV-Gesetzgebung als nicht verfassungskonform. Die geplante jährliche Fortschreibung der Hartz IV-Regelsätze in Anlehnung an die Nettolohnentwicklung sei sachfremd und deshalb verfassungswidrig. Darüber hinaus warnt der Verband vor einer Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes, wenn das geplante Bildungspaket ausschließlich Kindern aus Familien im SGB II-Bezug zu Gute komme, während Kinder aus Geringverdienerfamilien leer ausgingen.

„Die Kopplung der Regelsatzhöhe an einen Mischindex aus Preisentwicklung und Nettolohnentwicklung landet mit Sicherheit wieder vor dem Bundesverfassungsgericht, da sie nicht dem Gebot der Bedarfsorientierung genügt“, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil vom Februar 2010 die bisherige Kopplung an den Rentenwert als sachfremd verworfen und eine konsequente Bedarfsorientierung der Regelsätze angemahnt. „Die dramatische Ausweitung des Niedriglohnsektors und hunderttausende Vollzeitbeschäftigte, die auf aufstockende Hartz IV-Leistungen angewiesen sind, weil ihr Lohn zum Leben nicht reicht, belegen, dass die Löhne in Deutschland nichts mit Bedarfen zu tun haben. Selbst wenn die Lohnentwicklung nur zu 30 Prozent herangezogen wird, wie es die Ministerin vorsieht, kommt es zu Zirkelschlüssen, die die Regelsätze willkürlich niedrig halten“, so Schneider. „Diese Regelung ist offensichtlich ein Zugeständnis der Arbeitsministerin an den Wirtschaftsflügel in ihrer Partei, vor dem man ihr nur eindringlich abraten kann. Das Bundesverfassungsgericht hat hier eine klare Sprache gesprochen.“

Aus Sicht des Verbandes verstoßen die Pläne des Bundesarbeitsministeriums zudem gegen das im Grundgesetz verankerte Gleichbehandlungsgebot. „Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass jedes Kind ein Recht auf Förderung und soziale Teilhabe hat. Wenn die Bundesregierung die Sorgen und Nöte von Familien in prekären Einkommenslagen außerhalb des Hartz IV-Bezugs ignoriert, wird sie das teuer zu stehen kommen“, so Schneider. Der Verband fordert vor diesem Hintergrund die Einführung eines einklagbaren Rechtsanspruches im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Sicherzustellen sei dabei, dass alle Angebote auch Kindern und Jugendlichen aus Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, BAföG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, kostenfrei zugänglich gemacht werden.

Quelle: Der Paritätische von Gwendolyn Stilling

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