So alt wie Hartz IV an sich ist auch die Frage, ob der Regelsatz dazu ausreicht, dass man damit Leben kann. Ein Berliner Sozialgericht ist der Meinung, dass man das nicht kann. Nun soll das Verfassungsgericht entscheiden.
Die „Bild“-Zeitung berichtet von einem aktuellen Fall und vermeldet, dass nach Auffassung der 55. Kammer des Berliner Sozialgerichts die Höhe des neu gefassten Hartz-IV-Regelsatzes verfassungswidrig sei. Demnach halte der Vorsitzende Richter Gunter Rudnik die Hartz-IV-Sätze für zu niedrig. Aus diesem Grund setzte er am Mittwoch das Verfahren aus, überwies es an das Verfassungsgericht. Diese Stelle muss sich nicht unbedingt damit beschäftigen, nur, wenn die Kritik überzeugend begründet ist. Vorausgegangen war eine Klage einer dreiköpfigen Familie aus Berlin-Neukölln. Nachdem ihnen die zuständige Arbeitsagentur Regelsätze gewährt hatte (337 Euro/Monat pro Erwachsenen; 287 Euro für den 16-jährigen Sohn), wollte man sich damit nicht zufrieden gaben.
Ob nun wirklich alle HartzIV-Empfänger mit einer Erhöhung der Regelsätze rechnen können, ist aber offener den je. „Nur weil ein Sozialgericht in Deutschland es anders sieht, habe ich keinen Grund zu bezweifeln, dass die Berechnung verfassungsgemäß erfolgt ist“, so FDP-Fraktionsvize Heinrich Kolb zu „Bild“. „Die Regelsätze, die wir gemeinsam auch mit der SPD festgelegt haben, werden in Karlsruhe Bestand haben.“ Sozialgerichts-Experten geben der Klage keine allzu große Chance. Aktuell bekommen rund 4,5 Mio. Erwachsene Hartz IV. Hinzu kommen noch einmal fast 1,7 Mio. Kinder. Die Statistik ist aber positiv, denn die Zahl war im vergangenen Jahr so niedrig wie seit Januar 2005 nicht mehr.




