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Dieser Beitrag wurde am 16. März. 2012 in der Kategorie News veröffentlicht.
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Im vergangenen Jahr hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) viel weniger Hartz-IV-Empfänger beim Betrügen erwischt. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, hat die Zahl der Straf- und Bußgeldverfahren um fast 50.000 auf etwa 177.000 abgenommen.

Wie die Zeitung weiter berichtet, soll das Jobcenter in den überwiegenden Fällen selbst Strafen verhängt haben. Dabei soll es zum Beispiel ein Verwarnungsgeld oder Geldbußen gegeben haben. Die „SZ“ beruft sich bei seiner Meldung auf den Jahresbericht zur „Bekämpfung von Leistungsmissbrauch” der Bundesagentur. Zudem will man erfahren haben, dass rund 47.500 Mal wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit Daten an die Zollverwaltung weitergegeben wurden. Das entspricht eine Absenkung von 9,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. „Leistungsmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt”, zitiert man eine Sprecherin der Bundesagentur. Demnach verpflichte sich die BA gegenüber jedem einzelnen Steuerzahler. ,,Eine konsequente Missbrauchsbekämpfung schützt sowohl die Interessen der Steuerzahler, die die Grundsicherung ja finanzieren, als auch die ehrlichen Leistungsempfänger.”

Missbrauchsverfahren werden eingeleitet, wenn das Jobcenter vermutet, dass Hartz-IV-Empfänger zu Unrecht staatliche Leistungen bezogen haben. Nach Angaben der „SZ“ beläuft sich die Summe aus den 117.000 Fällen auf knapp 60 Millionen Euro. „Die Zahlen machen deutlich, dass es gemessen an der Gesamtzahl an Leistungsberechtigten nur ein Bruchteil derer gibt, die bewusst das System ausnutzen wollen”, so die Sprecherin weiter.

Allerdings weißt man in dem Jahresbericht auch darauf hin, dass vor allem statistische Effekte den Rückgang bei den Missbrauchsfällen befeuerten, da die Zahlen von mehreren Jobcentern in der Gesamtschau der BA nicht mehr auftauchen. Sie werden mittlerweile von Kommunen geleitet.

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