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Dieser Beitrag wurde am 5. März. 2011 in der Kategorie Urteile veröffentlicht.
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Wie sieht es eigentlich aus, wenn Hartz-IV-Empfänger privat krankenversichert sind? Wer muss die Beiträge für diese Krankenversicherung übernehmen?

Diese Frage war oft strittig zwischen den Jobcentern und den Empfängern von Hartz-IV – eigentlich sollte seit Januar 2011 die Lage aber klar sein:

So hat das Bundessozialgericht mit seinem Urteil (Az B 4 AS 108/10 R) die Jobcenter verpflichtet, etwaig für Hartz-IV-Empfänger anfallende Beiträge zur privaten Krankenversicherung voll zu übernehmen.

Medienberichten zufolge funktioniert dies aber nicht bzw. die Jobcenter lehnen eine Kostenübernahme nach wie vor teilweise ab – man darf also gespannt sein, wie sich die Angelegenheit weiter entwickeln wird!

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Ein Trackback

  1. kommentiert am 23. November 2011 um 14:06 | Permalink

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